Die UNESCO hat seit den 1970er-Jahren verschiedene Konventionen und Programme initiiert, um das Natur- und Kulturerbe der Menschheit zu schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren. Obwohl diese Initiativen ein gemeinsames Ziel verfolgen, basieren sie auf unterschiedlichen Abkommen und werden daher in Welterbe, Biosphärenreservate und immaterielles Kulturerbe unterteilt.
Das wohl bekannteste Übereinkommen der UNESCO ist die 1972 verabschiedete Welterbekonvention, die dem Schutz von Kultur- und Naturstätten von aussergewöhnlichem universellem Wert dient. Im Jahr 2003 trat die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft, die sich dem Schutz lebendiger Traditionen, Bräuche, Handwerkskünste, mündlicher Überlieferungen und Festlichkeiten widmet – also jenen Ausdrucksformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und Gemeinschaften Identität und Kontinuität verleihen. Die Biosphärenreservate wiederum beruhen auf dem UNESCO-Programm «Der Mensch und die Biosphäre» (MAB) und zielen auf die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Ökosystemen ab.
So unterschiedlich die einzelnen Konventionen und Programme auch sind, so eint sie ein zentrales Anliegen: die Bewahrung des Natur- und Kulturerbes der Welt für kommende Generationen.
Detaillierte Erklärungen zu den Konventionen und Programmen sind unter den nachfolgenden Links aufgeführt: